Fahrschule
Wer ein Flurförderzeug bedienen möchte, benötigt nach § 7 BGV D27 einen entsprechenden Sachkundenachweis (Staplerschein).
Wir bieten auf unserem Werksgelände in regelmäßigen Abständen Schulungen zur Erlangung des Staplerführerscheins für Front- und Schubmaststapler an.
Auf Wunsch führen wir den Fahrrschulunterricht auch bei Ihnen vor Ort durch und bieten Ihnen die theoretische Prüfung über unser E-Learning Portal an.
Des Weiteren führen wir die jährliche Auffrischung nach § 4 (1) BGV A1 durch, um Ihr Personal immer auf dem neuesten Stand zu bringen. Diese Schulung ist für Bediener von Flurförderzeugen mindestens ein mal im Jahr pflicht.