Fahrschule

Wer ein Flurförderzeug bedienen möchte, benötigt nach § 7 BGV D27 einen entsprechenden Sachkundenachweis (Staplerschein).

Wir bieten auf unserem Werksgelände in regelmäßigen Abständen Schulungen zur Erlangung des Staplerführerscheins für Front- und Schubmaststapler an. 

Auf Wunsch führen wir den Fahrrschulunterricht auch bei Ihnen vor Ort durch und bieten Ihnen die theoretische Prüfung über unser E-Learning Portal an.

Des Weiteren führen wir die jährliche Auffrischung nach § 4 (1) BGV A1 durch, um Ihr Personal immer auf dem neuesten Stand zu bringen. Diese Schulung ist für Bediener von Flurförderzeugen mindestens ein mal im Jahr pflicht.

Fahrausweis Gabelstapler

Ansprechpartner

Carsten Mueller

Carsten Mueller

Abteilungsleiter Flurförderzeuge

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Stefan Neumann

Stefan Neumann

Disposition Service

0241 / 555 02-147

0241 / 555 02-177

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Marco Schumacher

Marco Schumacher

Disposition, Miete und Transport

0241 / 555 02-174

0241 / 555 02-177

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