Wir entsorgen fast alles
Beim Transport und bei der Entsorgung von Abfällen sind insbesondere hinsichtlich der Sortierung gesetzliche Vorgaben zu beachten. In der nachfolgenden Liste finden Sie eine Aufstellung der einzelnen Abfallgruppen mit allen zulässigen Komponenten. Falls Ihre Abfälle zu keiner Gruppe gehören bzw. sich in dieser Liste nicht wiederfinden, setzen Sie sich mit uns in Verbindung –
wir beraten Sie gern!
Bauschutt ( AVV 170107, 170101, 170103)
Was darf rein
ausschließlich mineralische Materialen wie z.B.
- Dachziegel
- Fliesen und Kacheln
- Mauerwerk
- Mörtel - oder Putzreste
- reiner Betonabbruch
- Straßenaufbruch
- Waschbecken und Kloschüsseln
- Ziegelsteine
max Kantenlänge: 55 cm
Was darf nicht rein
- Dachpappe
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Folien
- Gips- und Gipskartonplatten
- Holz
- Isolier- und Dämmstoffe
- Kabel
- Kunststoffe
- Metalle
- Papier
- PVC-Rohre
- Tapeten oder Tapetenanhaftungen
- Türen
- Ytong- oder Bimssteine, bzw. Leichtbaustoffe
Verwertbare Baumischabfälle ( AVV 170904)
Was darf rein
Bauschutt sowie folgende nichtmineralische Abfälle:
- Kunststoff- / Alu-Fensterrahmen mit Glasresten
- Gips- und Rigipsplatten
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Kabel und Rohre
- Kunststofffolien und Eimer (restentleert)
- Metalle (Träger, Moniereisen, Heizkörper)
- Strohmatten und Rabitzdrahtwände
- Tapetenreste
- Türen
Was darf nicht rein
- Dachpappe (teerhaltig)
- flüssige Abfälle
- Isolier- und Dämmstoffe
- Mineralfaserabfälle
- schadstoffverunreinigtes und belastetes Material (z.b. Eternitplatten, Asbestabfälle, Batterien)
Baustoffe aus Gipsbasis ( AVV 170802)
Was darf rein
- Gipskartonplatten
- Rigipsplatten
- Ytongsteine
Was darf nicht rein
- Bauschutt
- Elektronikschrott
- Eternitplatten oder andere Sonderabfälle
- Kantinen- und Speiseabfälle
- krankenhausspezifische Abfälle
- Mineralwolle
- Ständerwerk aus Holz
- technische Kunststoffe
Gewerbeabfälle (AVV 150106)
Was darf rein
Verpackungsmaterialien ohne schädliche Inhalte:
- Folien mit Restanhaftungen
- Holzschnittreste
- Kunststoffrohre
- Kunststoffsäcke- und eimer
- Papiersäcke und Kunststoffe
- Styroporbauteile
- Umreifungsbänder
Was darf nicht rein
- Elektronikschrott
- Eternitplatten
- Grünabfälle
- Kantinen- und Speisereste
- krankenhausspezifische Abfälle
Altholz A1 ( AVV 150103 unbehandelte Holzabfälle)
Was darf rein
naturbelassenes Holz ohne jegliche Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur oder Lackierung:
- Balken
- Bretter
- Furnierholz
- Holzkisten
- Paletten
- Schnittreste
Was darf nicht rein
- Möbel
- Spanplatten
- Schaltafeln
- Türen
Altholz A2 und A3 ( AVV 170201)
Was darf rein
neben unbehandeltem Holz dürfen Abbruchhölzer enthalten sein wie z.B.
- Möbel
- Spanplatten
- Schaltafeln
- Türen
Was darf nicht rein
mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz wie z.B.
- Bahnschwellen
- Holz aus Dachkonstruktionen
- Jägerzäune
- Fensterrahmen aus Holz
Holz A4 ( AVV 170204)
Was darf rein
mit Holzschutzmitteln lackiertes und schadstoffbelastetes Holz wie z.B.
- Bahnschwellen
- Holz aus Dachkonstruktionen
- Jägerzäune
- Fensterrahmen aus Holz
Was darf nicht rein
Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A1 bis A4 vermischt werden, muss der gesamte Container auf die höchste Kategorie deklariert werden.
Gartenabfälle ( AVV 200201)
Was darf rein
Garten- und Parkabfälle wie z.B.
- Äste
- Laub
- Rasen- und Grünschnitt
- Wurzeln
max. Durchmesser von Ästen, Stämmen und Wurzeln: 15 cm, max. Länge 1 m
Was darf nicht rein
Abfall muss frei sein von jeder Verunreinigung
Bodenaushub ( AVV 170504)
Was darf rein
Erdreich wie z.B.
- Lehm
- Mutterboden
- Naturkies
Was darf nicht rein
- Grasnarbe
- Rasenschnitt
- Steine
- Wurzeln
Boden und Steine ( AVV 170504)
Was darf rein
Bodenaushub mit einem geringen Anteil an Steinen
Was darf nicht rein
schadstoffbelastetes Material oder sonstige Verunreinigungen
Mischpapier ( AVV 150101)
Was darf rein
- Büropapier
- Kartons
- Kataloge
- Papiertüten
- Pappverpackungen
- Prospekte
- Zeitschriften
- Zeitungen
Was darf nicht rein
- andere Abfälle
- Getränke- und Konservendosen
- Kunststofffolien
- Plastiktüten
- Verbundverpackungen (z.B. Tetrapack)
- Papierservietten / Papierhandtücher
asbesthaltige Baustoffe ( AVV 170605)
Was darf rein
Asbestzementabfälle, wie z.B.
- Isolierplatten von Fassaden
- Plan- und Wellasbestplatten, die zur Dacheindeckung und Isolierung benutzt werden
- Rohre
Abfall muss in reißfesten Folien oder speziellen Asbestsäcken verpackt werden, um transportiert und abgelagert werden zu können.
Was darf nicht rein
Jeglicher andere Abfall
Metallschrott ( AVV 170407)
Was darf rein
- Blech- und Stahlschrott
Was darf nicht rein
Jeglicher andere Abfall, insbesondere
- Elektronikschrott
- Kühlschränke
- Motoren mit Flüssigkeiten
Flachglasabfälle ( AVV 170202)
Beschreibung / Qualität
- Gemischte Flachgläser
- Isolierglas im Rahmenverbund
- Drahtgläser
- Verbundsicherheitsgläser
- Spiegel
- Farbige und / oder auffällig beschichtete (sehr dunkle bzw. verspiegelte) Gläser
- Glasbausteine (ohne Mörtelanhaftungen)
Unbedingt beachten um Reklamationen zu vermeiden
- Keine Glasbausteine mit Mörtelanhaftungen
- Keine Sondergläser (Labor-, Bleiglas, etc.)
- Keine lackierten Gläser
- Kein Kleber, Bitumen oder Ölverschmierte Gläser
- Kein KSP (Keramik, Steine, Porzellan)
- Keine Glaskeramiken
Hinweis: Zusätzlich gelten die Qualitätsvereinbarungen für gesammeltes Altglas. Abweichungen von den Qualitätsvorgaben berechtigen zur Reklamation.